Zum Hauptinhalt springen

Braun • Venten

Rechtsanwälte • Fachanwälte

Sozialrecht, Sozialversicherungsrecht

Ihre Rechtsanwälte und Fachanwälte in Bamberg

Mit dem Sozialrecht kommen wir tagtäglich in Berührung, sei es als Privatperson, als Unternehmer oder Unternehmen. Im persönlichen Bereich sind es zum Beispiel Fragen, welche Leistungen von der Krankenkasse im Falle von Krankheit zu gewähren sind. Was passiert, wenn ich auf dem Weg zur Arbeit einen Unfall habe; bekomme ich Leistungen der Unfallversicherung? Was ist bei einer Betriebsprüfung durch den Rentenversicherungsträger; sind die getroffenen Feststellungen richtig? Bin ich als geschäftsführender Gesellschafter sozialversicherungspflichtig?

Weiter beraten und betreuen wir Menschen mit Behinderung bei der Beantragung und Durchsetzung des Persönlichen Budgets.

Bei Fragen rund ums Sozialrecht oder das Sozialversicherungsrecht berät Herr Rechtsanwalt Thomas Venten Sie gern und vertritt Ihre Interessen gegenüber Behörden.

Wen beraten und vertreten wir?
Im Sozialrecht sind wir als Rechtsanwälte und Fachanwälte für Privatpersonen, Familien und Unternehmen tätig.

Wie vertreten wir unsere Mandanten?
Der Umfang unserer Tätigkeit hängt vom erteilten Auftrag ab. Unser Ziel ist es, Streitigkeiten zu vermeiden und eine Interessenverbände Lösung zu finden.

Im privaten Bereich sind Auseinandersetzungen mit Behörden nicht immer vermeidbar. Deshalb vertreten wir unsere Mandanten in Antragsverfahren, Widerspruchsverfahren und Klageverfahren; und wenn es erforderlich ist, scheuen wir nicht davor zurück, ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zu führen.

Unternehmen unterstützen wir zum Beispiel im Rahmen von längerfristigen Beratungsverträgen, um Herausforderungen rechtzeitig zu erkennen und einzugreifen.

Wie weit ist unser örtlicher Einzugsbereich?
Unsere Rechtsanwalts- und Fachanwaltskanzlei liegt im Haingebiet in Bamberg, und so liegt es nahe, dass viele unserer Mandanten aus Bamberg und dem Landkreis Bamberg kommen.

Im Laufe der Zeit haben sich auch Mandaten aus  der Metropolregion Nürnberg mit dem Einzugsgebiet Forchheim, Erlangen, Nürnberg, Höchstadt, Haßfurt, Coburg, Lichtenfels und Bayreuth an uns gewandt, um von unserer Erfahrung zu profitieren. Zwischenzeitlich vertrauen uns immer mehr Mandanten aus Südbayern, wie zum Beispiel München und Augsburg, oder Baden-Württemberg und Hessen sowie Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfahlen und Niedersachsen ihre Rechtsangelegenheiten an.

Vereinzelt vertreten wir Mandanten aus dem übrigen Bundesgebiet und international.

In welchen Teilbereichen des Sozialrechts sind wir tätig?
Im privaten Bereich vertreten wir Mandanten, um Ansprüche gegenüber Behörden durchzusetzen oder unberechtigte Forderungen abzuwehren. Dabei beraten und vertreten wir nicht nur die Betroffenen selbst sondern auch ihre Familienangehörigen oder Betreuer. Im privaten Bereich geht es zum Beispiel Fragen im Zusammenhang mit häuslicher und stationärer Pflege (SGB XI, SGB V und SGB XII), Rente (SGB VI und SGB VII), Schwerbehinderung (SGB IX), Leistungen der Eingliederungshilfe auch bei Kindern (SGB VIII und SGB IX), Kindergeld (KiGG), Rehabilitation und Teilhabe (SGB IX u.a.).

Im unternehmerischen Bereich vertreten wir insbesondere Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen sowie Wohlfahrtsverbände bei der Vertragsgestaltung und der Durchsetzung von Forderungen. Zudem betreuen wir Unternehmen und Unternehmer im Bereich von sozialversicherungsrechtlichen Betriebsprüfungen (SGB IV) regelmäßig in Zusammenarbeit mit Steuerberatern und im Falle von Strafverfahren mit Strafverteidigern. Und damit es erst gar nicht zu unliebsamen Überraschungen kommt, bieten wir unsere Expertise im Sozialversicherungsrecht auch bereits bei der Unternehmensgründung oder der Nachfolgeplanung an.

Was bieten wir im Sozialrecht sonst noch an?
Herr Rechtsanwalt Venten ist neben seiner Anwaltstätigkeit auch als Referent tätig.

In der Vergangenheit war er als Dozent an Einrichtungen für die Ausbildung von Pflegefachkräften sowie im Rahmen eines Lehrauftrags an einer Hochschule für den Studiengang "Soziale Arbeit" tätig.

Für private Fortbildungseinrichtungen ist er bundesweit als Dozent tätig mit den Schwerpunkten Pflege und Leistungen für Menschen mit Behinderung. Auch im Rahmen der Fortbildung von Rechtsanwälten und Fachanwälten gemäß § 15 FAO ist er als Referent tätig.

Im Rahmen von Inhouse-Schulungen bietet er auf Anfrage bedarfsgerechte Fortbildungsveranstaltungen insbesondere zu den Themen Krankenversicherungsrecht, Recht der Pflegeversicherung, Rechte für Menschen mit Behinderung, Rehabilitation und Teilhabe, Bundesteilhabegesetz (BTHG) und Verfahrensrecht an.

Im Auftrag von Kliniken und Rehabilitationseinrichtungen informiert er Patienten und Angehörige von Betroffenen über die Leistungen bei Krankheit und Pflegebedürftigkeit im Rahmen regelmäßiger Veranstaltungen.

Herr Rechtsanwalt Venten ist auch Fachanwalt für Sozialrecht. Er hilft Ihnen bei Fragen weiter. Nehmen Sie Kontakt auf!

+49 951 5193229 - 0