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Braun • Venten

Rechtsanwälte • Fachanwälte

Erbrecht

Ihre Rechtsanwälte und Fachanwälte in Bamberg

Nur jeder fünfte Deutsche hat seinen Nachlass geregelt. In allen anderen Fällen ist die Rechtslage für die Hinterbliebenen oft schwierig. Fragen kommen auf: Wer ist überhaupt erbberechtigt? Kann das komplette Familienvermögen an eine einzige Person gehen? Und was macht man, wenn der Nachlass überschuldet ist? Kann ich dann auf die Erbschaft verzichten? Was ist ein Pflichtteilsanspruch? Welche besonderen Regelungen kann ich beim Behindertentestament treffen?

Wir beraten Sie über Ihre Rechte und helfen Ihnen, Probleme rund um Erbfolge, Erbschaftssteuer und Auseinandersetzung mit und in der Erbengemeinschaft zu lösen.

Vom Amtsgericht wird Frau Rechtsanwältin Kristin Braun aufgrund ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten als Verfahrenspflegerin bestellt.

Zudem ist Frau Rechtsanwältin Kristin Braun "Fachanwältin für Erbrecht" und geprüfte Testamentsvollstreckerin (AGT).

Wen beraten und vertreten wir?
Im Erbrecht beraten und vertreten wir Privatpersonen, Unternehmer und Stiftungen.

Wie vertreten wir unsere Mandanten?
Die Art und der Umfang unserer Tätigkeit hängt vom erteilten Auftrag ab. Ziel unserer Beratung ist es, Streitigkeiten zu vermeiden und im Rahmen der gesetzlichen Regelungen den Wünschen und Vorstellungen unserer Mandanten Rechnung zu tragen. Dies ist am ehesten möglich, wenn wir bereits bei der Gestaltung von Verträgen und Testamenten beraten. Sofern eine Auseinandersetzung bereits stattfindet, versuchen wir gemeinsam mit unseren Mandanten eine Lösung zu finden und durchzusetzen.

Wie weit ist unser örtlicher Einzugsbereich?
Unsere Rechtsanwalts- und Fachanwaltskanzlei liegt im Haingebiet in Bamberg, und so liegt es nahe, dass viele unserer Mandanten aus Bamberg und dem Landkreis Bamberg kommen.

Im Laufe der Zeit haben sich auch Mandaten aus der Metropolregion Nürnberg mit dem Einzugsgebiet Forchheim, Erlangen, Nürnberg, Höchstadt, Haßfurt, Coburg, Lichtenfels und Bayreuth an uns gewandt, um von unserer Erfahrung zu profitieren. Zwischenzeitlich vertrauen uns auch immer mehr Mandanten aus Südbayern, wie zum Beispiel München und Augsburg, oder Baden-Württemberg und Hessen sowie Rheinland-Pfalz ihre Rechtsangelegenheiten an.

Vereinzelt vertreten wir Mandanten aus dem übrigen Bundesgebiet und international.

In welchen Bereichen des Erbrechts sind wir tätig?
Fragen und Probleme im Erbrecht sind vielfältig und so vielfältig sind die Bereiche, in denen wir für unsere Mandanten tätig sind:

Wir beraten unsere Mandanten bei der Nachfolgeplanung im privaten und unternehmerischen Bereich. Wir stellen sicher, dass der letzte Wille unserer Mandanten zum Tragen kommt, unabhängig davon, ob es sich um ein kleines, mittleres oder großes Vermögen handelt.

Im Rahmen der Testamentsgestaltung kann durch die Aufnahme von Vermächtnissen oder die Anordnung einer Testamentsvollstreckung eine Auseinandersetzung vermieden werden. Dabei beraten wir zu den verschiedenen Arten der letztwilligen Verfügung (Testament), ob eine handschriftliche Erstellung ausreichend ist oder ob eine notarielle Beurkundung sinnvoll ist.

Im Erbfall beraten und unterstützen wir Erben bei der Abwicklung des Erbfalls und/oder der Auseinandersetzung des Nachlasses. So notwendig übernehmen wir die Nachlassermittlung. Sofern wir als Testamentsvollstrecker eingesetzt werden, übernehmen wir selbstverständlich die Aufgabe des Testamentsvollstreckers.

Bei Bedarf unterstützen wir unsere Mandanten bei der Geltendmachung oder Abwehr  von Auskunfts-, Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen gegenüber dem Erben oder Beschenkten.

Auf Grund der besonderen Erfahrungen im Sozialrecht bieten wir auch Beratungsleistungen bei Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht an.

Einen besonderer Schwerpunkt bildet die Gestaltung von sogenannten Behindertentestamenten und die Auseinandersetzung mit Sozialleistungsträgern bei Bezug von Sozialleistungen bzw. durch vorausschauende vertragliche Gestaltung deren Vermeidung.

Was bieten wir im Erbrecht sonst noch an?
Im Erbrecht bieten wir Schulungen insbesondere von Mitarbeitern der Sozialen Arbeit an.

Frau Rechtsanwältin Kristin Braun ist auch Fachanwältin für Erbrecht. Sie hilft Ihnen bei Fragen gerne weiter. Nehmen Sie Kontakt auf!

+49 951 5193229 - 0